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   BVerfG, 27.06.1996 - 1 BvR 1979/95   

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https://dejure.org/1996,2316
BVerfG, 27.06.1996 - 1 BvR 1979/95 (https://dejure.org/1996,2316)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.1996 - 1 BvR 1979/95 (https://dejure.org/1996,2316)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - 1 BvR 1979/95 (https://dejure.org/1996,2316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensrüge - Verfahrensmangel - Wiedereinsetzung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 103
    Ablehnung der Wiedereinsetzung; Rechtliches Gehör; Verlust der Rechtsbehelfsschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 72
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1996 - 1 BvR 1979/95
    Wird die Revision nicht zugelassen, muß der Beschwerdeführer nicht nur regelmäßig Nichtzulassungsbeschwerde erheben (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]), sondern diese auch ausreichend begründen (vgl. BVerfGE 83, 216 [228]).

    Eine solche Rüge wäre nach Lage des Falles nicht offenbar aussichtslos gewesen (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1996 - 1 BvR 1979/95
    Aus der Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG ) und dem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) können sich allerdings auch Vorwirkungen auf die Ausgestaltung des dem Gerichtsverfahren vorgelagerten Verwaltungsverfahrens ergeben; dieses darf nicht so angelegt werden, daß der gerichtliche Rechtsschutz vereitelt oder unzumutbar erschwert wird (vgl. BVerfGE 61, 82 [110] m.w.N.).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1996 - 1 BvR 1979/95
    Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet es, daß der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (BVerfGE 84, 203 [208]; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1996 - 1 BvR 1979/95
    Wird die Revision nicht zugelassen, muß der Beschwerdeführer nicht nur regelmäßig Nichtzulassungsbeschwerde erheben (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]), sondern diese auch ausreichend begründen (vgl. BVerfGE 83, 216 [228]).
  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1996 - 1 BvR 1979/95
    Mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision machte der Beschwerdeführer geltend, daß das Landessozialgericht von der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 10. Dezember 1974 (BSGE 38, 248 [260]) abgewichen sei.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.10.1990 - 10 M 24/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand:; Absendung (Nachweis); Beschwerdeschrift;

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1996 - 1 BvR 1979/95
    Seine eidesstattliche Versicherung sei zwar als Beweismittel zulässig, habe aber nicht den gleichen Beweiswert wie das Vorhandensein von Belegen und könne daher nur dann als ausreichend angesehen werden, wenn zusätzliche Anhaltspunkte gegeben seien, die die versicherte Behauptung des Beschwerdeführers stützten (Bezugnahme auf OVG Lüneburg, NJW 1991, S. 1196).
  • BSG, 18.04.1958 - 10 RV 1035/56
    Auszug aus BVerfG, 27.06.1996 - 1 BvR 1979/95
    Dies gilt auch für die Frage der Wiedereinsetzung im Vorverfahren (BSG, NJW 1958, S. 1320).
  • SG Düsseldorf, 28.01.2016 - S 8 KR 288/14

    Notwendigkeit einer durchgehenden Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den

    Denn der Gesetzgeber hat zur verfassungsgemäßen Wahrung von Rechtsansprüchen grundsätzlich die Möglichkeit der Anspruchserhaltung bei schuldloser Fristversäumnis vorgesehen: § 27 SGB X, § 67 SGG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11.4.1991 - 2 BvR 1996/89 -, 27.6.1996 - 1 BvR 1979/95 -, 13.6.1979 - 1 BvL 27/76 -, juris.de).
  • BSG, 29.10.1998 - B 11 AL 187/98 B

    Verfahrensrügen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Denn die Beschwerdebegründung verkennt, daß die Verfahrensrüge nur auf Fehler im gerichtlichen Verfahren, nicht jedoch auf Mängel im vorangegangenen Verwaltungsverfahren gestützt werden kann (BVerfG SozR 3-1500 § 62 Nr. 13 mwN).
  • BSG, 16.09.2008 - B 8 SO 23/08 B
    Der Beschwerdeführer muss anhand des anwendbaren Rechts unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese Rechtsfrage noch nicht geklärt ist, dass eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Einheit und der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 17; SozR 1500 § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 28.04.2008 - B 4 RS 23/08 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese Fragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 25.04.2008 - B 4 RS 25/08 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums aufzeigen, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 31.03.2008 - B 13 R 49/08 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese Fragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 25.02.2008 - B 13 R 11/08 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese Fragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 25.04.2008 - B 4 RS 11/08 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese Fragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 5/08 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 1/08 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums aufzeigen, welche Rechtsfragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
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